Nach der Greenpeace-Blockade am Terminal Schlutup hat die Lübecker Hafen-Gesellschaft grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Das Landgericht Lübeck bewertete die Aktion als widerrechtlichen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der LHG. Wie hoch die Zahlung ausfallen könnte, ist allerdings noch nicht entschieden.
Das Urteil vom 1. September 2026 ist zudem noch nicht rechtskräftig. Die Kammer untersagte den Beteiligten vergleichbare Störungen des Terminalbetriebs. Proteste und Versammlungen bleiben nach der Gerichtsentscheidung grundsätzlich erlaubt.
Was bei der Aktion im November 2022 geschah
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Protestaktion im November 2022. Aktivisten hatten die Entladung eines Schiffes am Terminal Schlutup über mehrere Stunden blockiert. Nach Angaben des Gerichts hielten sie sich dabei im unmittelbaren Arbeitsbereich der Entladung auf.
Der Hafenbetrieb musste deshalb aus Sicherheitsgründen gestoppt werden. Aus Sicht des Gerichts war damit ein Eingriff in den Geschäftsbetrieb der LHG gegeben, der als widerrechtlich bewertet wurde. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht grundsätzlich, über die konkrete Höhe muss noch entschieden werden.
Entscheidung mit Vorbehalt
Die Entscheidung betrifft damit nicht Proteste generell, sondern vergleichbare Störungen des Terminalbetriebs. Zugleich bleibt offen, ob und in welcher Höhe die Hafen-Gesellschaft tatsächlich Geld erhält, solange die Schadensersatzhöhe nicht feststeht und das Urteil nicht rechtskräftig ist.