Bei Schwerpunktkontrollen in Friseurbetrieben, Nagelstudios und Barbershops hat der Zoll auch in Geesthacht einen Beschäftigten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel angetroffen. Die Kontrolle fand am Samstag, 26. September 2026, im Rahmen einer bundesweiten Prüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe statt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel setzte dafür 29 Zöllnerinnen und Zöllner ein. Insgesamt wurden sieben Nagelstudios und zwölf Barbershops in mehreren Städten und Gemeinden kontrolliert. Zu den Einsatzorten gehörten neben Geesthacht unter anderem Lübeck, Eutin, Stockelsdorf, Ahrensbök, Bad Schwartau, Grömitz, Ratzeburg, Mölln und Trittau.

Ermittlungen gegen Beschäftigte und Arbeitgeber

Bei den Kontrollen trafen die Einsatzkräfte insgesamt sieben Personen bei der Arbeit an, die sich nach Angaben des Zolls ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhielten. Vier dieser Personen arbeiteten in einem Nagelstudio in Trittau. Die drei weiteren Fälle wurden bei Kontrollen in Ratzeburg, Geesthacht und Stockelsdorf festgestellt.

Gegen alle sieben Beschäftigten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Auch gegen die jeweiligen Arbeitgeber wird ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und auf einen Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung.

Bei der Identitätsfeststellung gab es nach Zollangaben zusätzliche Schwierigkeiten: Einige Beschäftigte konnten oder wollten sich nicht ausweisen. Andere legten zwar echte Ausweisdokumente vor, diese gehörten jedoch zu anderen Personen. Zur eindeutigen Klärung ihrer Identität wurden Betroffene zur Polizei gebracht, dort mittels Fast-ID überprüft und anschließend dem Kriminaldauerdienst übergeben.

Weitere Verstöße bei der Prüfung

In einem Barbershop stellten die Einsatzkräfte außerdem einen Arbeitnehmer fest, der nicht zur Sozialversicherung angemeldet war. Gegen den Arbeitgeber wurde deshalb ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

Darüber hinaus registrierte der Zoll acht Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht. In drei weiteren Fällen fehlten die vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen. In diesen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Die Kontrollen starteten bundesweit um 10.30 Uhr. Rund 2.200 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren im Einsatz. Im Mittelpunkt standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs. Unterstützt wurde das Hauptzollamt Kiel von zwei Beschäftigten des Finanzamts Ratzeburg.

Ob sich bei den geprüften Betrieben weitere Verstöße, etwa gegen den Mindestlohn, ergeben, soll die nun folgende Prüfung der Geschäftsunterlagen zeigen. Die Ermittlungen dauern an.

Neue Sonderpflichten für die Branche

Seit dem 1. Januar 2026 gelten für das Friseur- und Kosmetikgewerbe besondere Pflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dazu gehören unter anderem die Pflicht, einen Ausweis mitzuführen, und die Sofortmeldepflicht. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit diesem Datum 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft unter anderem, ob Beschäftigte ordnungsgemäß sozialversichert sind, der Mindestlohn gezahlt wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt werden. Im Friseurgewerbe können außerdem Scheinselbstständigkeit und sogenannte Stuhlmiete eine Rolle spielen. Im Kosmetikgewerbe stehen insbesondere Nagelstudios im Fokus.