In Geesthacht wird der Wirtschaftsbeirat neu aufgestellt. Selbstständige und Gewerbetreibende, die in der Stadt wohnen oder arbeiten, können dafür Wahlvorschläge einreichen. Die Frist endet am Mittwoch, 30. September 2026, um 12 Uhr.

Die Vorschläge müssen bei der Stadt Geesthacht eingereicht werden. Als Empfänger nennt die Stadt die Wirtschaftsförderung, das Stichwort „Wahl Wirtschaftsbeirat“ sowie die Anschrift Markt 15, 21502 Geesthacht. Das erforderliche Formular ist nach Angaben der Stadt auch online erhältlich.

Wirtschaftsbeirat soll Interessen der Unternehmen vertreten

Der Wirtschaftsbeirat vertritt die Interessen der selbstständig in Geesthacht Gewerbetreibenden. Seine Aufgabe besteht darin, die Ratsversammlung, die städtischen Ausschüsse und die hauptamtliche Verwaltung bei wichtigen Angelegenheiten der örtlichen Wirtschaft zu beraten und zu begleiten.

Darüber hinaus soll das Gremium als Bindeglied zwischen den städtischen Gremien und den Unternehmen vor Ort dienen. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und Institutionen sowie Organisationen aus dem Wirtschaftsbereich. Außerdem kann der Beirat Ideen und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Geesthacht einbringen.

Unter Federführung der oder des Vorsitzenden erstellt der Wirtschaftsbeirat zudem jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht. Das Gremium besteht aus mindestens fünf und höchstens neun gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder sollen in Geesthacht wohnen oder arbeiten und werden nach ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt.

Entscheidung in zwei Schritten

Über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge entscheidet der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 29. Oktober 2026. Die abschließende Neuwahl übernimmt anschließend die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 13. November 2026.

Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2027 und dauert fünf Jahre. Nicht wählbar sind Mitglieder der Ratsversammlung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Geesthacht sowie bürgerliche Mitglieder der städtischen Ausschüsse.

Rechtsgrundlage für die Neuwahl und die Arbeit des Wirtschaftsbeirates sind die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und die Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten.

Wichtige Frist für Interessierte

Wer für den neuen Wirtschaftsbeirat vorgeschlagen werden möchte oder einen Wahlvorschlag einreichen will, muss die Unterlagen daher spätestens bis zum 30. September 2026, 12 Uhr, an die Wirtschaftsförderung der Stadt senden oder dort einreichen. Die Stadt veröffentlichte die Informationen zur Neuwahl am 12. August 2026.